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Lesen Sie die nachfolgenden Mitgliedsbestimmungen
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Schicken oder faxen Sie den ausgefüllten Mitgliedsantrag an:
Standort Zukunft Lindau e.V. Giebelbachstr. 15 D-88131 Lindau Fax:
08382 - 945615
Ausführungsrichtlinien und Regeln der Mitgliederversammlung:
Stand: 27. Juni 2000
- Beiträge (§ 5):
Juristische Personen - Aufnahmebeitrag Euro 100,00 - Jahresbeitrag
Euro 150,00
Natürliche Personen - Aufnahmebeitrag Euro 50,00 - Jahresbeitrag Euro
75,00
Beitragsforderungen sind nach 4 Jahren verjährt und führen nach Ablauf
dieser Frist automatisch zum Verlust der Mitgliedschaft.
Bankverbindung: Sparkasse MM-LI-MN, Kto: 22 202, BLZ: 731 500 00
- Fälligkeit (§ 5):
Ein Mitglied ist 3 Monate nach Bezahlung des Aufnahmebeitrages und
des ersten Jahresbeitrages stimmberechtigt. Der Aufnahmebeitrag ist
spätestens 4 Wochen nach schriftlicher Bestätigung durch den Vorstand
fällig. Der Jahresbeitrag ist zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres
fällig, mit täglichen Verzugszinsen von z. Z. 4 % per anno. Für Gründungsmitglieder
ist kein Aufnahmebeitrag fällig, jedoch der volle Jahresbeitrag 2
Wochen nach der Gründungsversammlung.
- Beitragsermäßigungen (§5):
Ein(e) Repräsentant(in) von Schulen und Bildungseinrichtungen wird
die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag erlassen. Der Vorstand ist
berechtigt, auf Antrag Beitragserleichterungen zu gewähren.
- Umlagen (§5):
Umlagen erfordern einen ¾ Mehrheitsbeschluss.
- Spenden:
Zweckgebundene Spenden für ein bestimmtes, gemeinnütziges Projekt
sind möglich. Für Spenden, Aufnahmebeitrag und Jahresbeitrag wird
eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
- Austritt (§ 7):
Eine Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres ist einzuhalten.
Bei Austritt erfolgt keine Beitragsrückerstattung
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